- negative Einkommensteuer
- negative Einkommensteuer,Negativsteuer, Konzept eines Systems einkommensabhängiger Geldtransfers an private Haushalte, das mit der Einkommensteuer derart abgestimmt ist, dass für die Transferzahlungen (»negative« Einkommensteuer) und die Steuerzahlungen (»positive« Einkommensteuer) eine einheitliche Bemessungsgrundlage (Einkommen) maßgeblich ist und mit steigendem Einkommen die Transferzahlungen ab- und die Steuerzahlungen zunehmen (»integriertes Steuer- und Transfersystem«). Die vielfältigen Vorschläge einer negativen Einkommensteuer lassen sich durch drei Größen charakterisieren: 1) das »garantierte Mindesteinkommen« (EG) stellt den maximalen Betrag dar, der als Grundbetrag ausgezahlt wird, wenn der Empfänger keine eigenen Bezüge hat (Erwerbseinkommen E = 0). 2) Die »Transfergrenze« (ETr) kennzeichnet die Höhe der eigenen finanziellen Mittel, deren Unterschreiten eine staatliche Leistung auslöst beziehungsweise bei deren Überschreiten die Transferzahlung wegfällt. In der einfachsten Variante ist diese Einkommenshöhe identisch mit dem Beginn der (positiven) Steuerpflicht. 3) Der »Negativsteuersatz« gibt an, mit welcher Rate die staatlichen Zahlungen bei steigendem Einkommen des Empfängers gekürzt werden. Im einfachsten Modell einer negativen Einkommensteuer ist dieser Satz identisch mit dem Satz der (positiven) Einkommensteuer; die negative Einkommensteuer ist damit eine Verlängerung des Einkommensteuertarifs »nach unten« für Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages. Modelle einer negativen Einkommensteuer werden im englischen Sprachraum schon seit längerem diskutiert (M. Friedman u. a.).M. Hüther: Integrierte Steuer-Transfer-Systeme für die Bundesrep. Dtl. (1990).
Universal-Lexikon. 2012.